Das VG Neustadt hat entschieden, dass bei einem übermäßig hohen Frischwasserverbrauch der Grundstückseigentümer nachweisen muss, dass der Wasserzähler defekt war. Gelinge dies nicht, habe er die verlangten Verbrauchsgebühren zu bezahlen. Auf dem Anwesen des Klägers betrug am 31.12.2012 der Zählerstand…
Verwaltungsgericht Neustadt: Nachweispflicht des Grundstückseigentümers bei defektem Wasserzähler
