Trotz der erhöhten gesetzlichen Anforderungen an die Beratungspflichten von Banken und Finanzdienstleistern gegenüber ihren Kunden, ist es meist sehr schwer sich mit einer Klage Vermögensverluste auf Grund falscher Beratung und/oder ungeeigneter Finanzprodukte „zurück zu holen“. Es empfiehlt sich daher, die vertraglichen Grundlagen einer Anlageform sowie den Wertpapierprospekt im Vorfeld einer Anlageentscheidung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen und versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Dies ist in jedem Falle preisgünstiger und nervenschonender als im Schadensfalle – womöglich über mehrere Instanzen – zu versuchen, Schadensersatz zu erstreiten.
Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Keine Vermögensanlage ohne vorherige anwaltliche Beratung!
- Bundesverwaltungsgericht: Ehemaliges Kasernengelände ist kein unbeplanter Innenbereich
- Bankrecht: Online-Banking – Kein Schadenersatz nach Pharming-Angriff